Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltung der Bedingungen
1.1 Die Interlake Media GmbH (im folgenden Interlake genannt) erbringt ihre Dienste und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der
Allgemeinen Geschäfstbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
1.2 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Interlake diese schriftlich bestätigt.
1.3 Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der Interlake, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages, einschließlich dieser AGB
hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
1.4 Auftrags- und Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von Interlake ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertrag über die Nutzung von Interlake-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Vertrages oder der Eingangsbestätigung einer
Bestellung durch Interlake zustande, in anderen Fällen mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Dienste. Interlake kann den Vertragsabschluß
von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
2.2 Soweit Interlake sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht
zwischen den Kunden der Interlake kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
2.3 Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsarbeiten unverändert
bleiben. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.
2.4 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden gesondert berechnet.

3 Kündigung
3.1 Verträge treten wie unter 2.1 beschrieben in Kraft und werden diensteabhängig, i.d.R. jeweils für mindestens ein Jahr Nutzungsperiode
abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.
3.2 Verträge sind frühestens zum Ablauf der Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muß Interlake — falls im Vertrag nicht anders bestimmt —
mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode schriftlich per Einschreiben zugehen.
3.3 Sofern keine Kündigung bis mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag
automatisch um eine weitere Nutzungsperiode.
3.4 Interlake ist berechtigt, Domains und SSL Zertifikate des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe
erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung

4 Leistungsumfang
4.1 Interlake stellt dem Kunden eine Kommunikations-Infrastruktur und die Nutzung von Mehrwertdiensten zur Verfügung. Für die Verbindung zu
dieser Kommunikationsinfrastruktur ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag.
4.2 Soweit Interlake entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit — mit Vorankündigung — eingestellt bzw. gebührenpflichtig
weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadens-Ersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Interlake Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
5.1.1 Interlake innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
5.1.2 in den Voraussetzungen der Tarifeinordnung zu unterrichten
5.1.3 die Zugriffsmöglichkeiten auf die Interlake Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
5.1.4 die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am
Netz erforderlich sein sollten; anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
5.1.5 Interlake erkennbare Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel
oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
5.1.6 nach Abgabe einer Störungsmeldung die Aufwendungen zu ersetzen, die Interlake durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstanden sind,
wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
5.1.7 die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu
bezahlen;
5.1.8 Interlake die entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandenen Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
5.2 Verstößt der Kunde gegen die in 5.1.2 und 5.1.3 genannten Pflichten, ist Interlake sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von 5.1.8, nach
erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
5.3 Der Kunde ist für sämtliche Inhalte seiner Internet-Angebote selbst verantwortlich. Interlake übernimmt keine Haftung für strafbare Inhalte, bzw.
Strafbare Nutzung der Internet-Dienste.
5.4 Der Kunde hat in seinen POP3-E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Interlake behält sich vor, für
den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm
abgerufen wurden.

6 Nutzung durch Dritte
6.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Interlake Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Interlake
gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
6.2 Der Kunde hat auch die Entgelte zu bezahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch
befugte oder unbefugte Nutzung der Interlake Dienste durch Dritte entstanden sind.

7 Zahlungsbedingungen
7.1 Interlake stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den dort genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils zu Beginn eines Monats.
7.2 Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu bezahlen und
werden nach Zugang der Rechnung fällig.
7.3 Interlake erfasst im automatisierten Verfahren Daten zu Besuchen von Internetangeboten, in der Regel in From von W3C Serverlogfiles oder
SNMP Auswertungen. Diese Daten dienen als Grundlage der Abrechnung verbrauchsabhängiger Kosten und enthalten in der Regel Datum, Zeit
und weitere Informationen. Als Nachweis der erbrachten Dienstleistung akzeptiert der Kunde die durch Interlake protokollierten Logfiles.
7.4 Der Rechnungsbetrag muß spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto
gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist Interlake berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

8 Beanstandungen
8.1 Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware, sowie der zur Korrektur übersandten Vorab- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall
zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Zustimmung des Kunden auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die
erst nach der Prüfung durch den Kunden von Interlake verursacht worden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des
Kunden für weitere Aufträge.
8.2 Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Fertigstellung zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung
nicht zu finden sind, dürfen nur gegen Interlake geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung per
Einschreiben bei Interlake eintrifft.
8.3 Mängel eines Teils eines Auftrages berechtigen nicht zur Beanstandung des gesamten Auftrags.
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9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
9.1 Gegen Ansprüche der Interlake kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
9.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Interlake die Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen — hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen
und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder
Unterauftragnehmern, bzw. Partnern der Interlake oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten — hat Interlake auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Interlake die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der
Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
9.3 Dauert eine erhebliche Behinderung länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine
Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten
Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor,
9.3.1 wenn der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Interlake Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem
Vertrag verzeichneten Dienste nicht nutzen kann,
9.3.2 wenn die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner im Vertrag verzeichneter Dienste unmöglich
wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen und der Grund dafür nachweislich bei Interlake liegt.
9.4 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Interlake liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung
von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Interlake oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den
Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
9.5 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Interlake.

10 Zahlungsverzug
10.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Interlake berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß Interlake eine höhere Zinslast nachweist.
10.2 Interlake kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, die Leistung einzustellen, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als
zwei Zahlungsziele erstreckt und Interlake gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die
monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
10.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Interlake vorbehalten.
10.4 Interlake steht an vom Kunden angelieferten Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß
§369 HGB bis zur vollständige Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

11 Verfügbarkeit der Dienste
11.1 Interlake bietet ihre Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorübergehende Wartungsarbeiten
werden wenn möglich angekündigt. Interlake wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und
betrieblichen Gegebenheiten schnellstmöglich beseitigen.

12 Geheimhaltung, Datenschutz
12.1 Interlake weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein
Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads),
von Interlake während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für
Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden.
12.2 Interlake verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und
unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Interlake wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen
Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als Interlake gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen,
solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
12.3 Interlake weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem
derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass Interlake das auf Webservern gespeicherte
Seitenangebot und unter Umständen auch weitere abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere
Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu
kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

13 Haftung und Haltungsbeschränkung
13.1 Für Schäden haftet Interlake nur dann, wenn Interlake oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer
den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Interlake oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, ist die Haftung von Interlake auf den Schaden beschränkt, der für Interlake bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar
war.
13.2 Interlake haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistungen der
Interlake unterbleiben. Interlake haftet nicht für entgangenen Gewinn und nicht für indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder
Dritten entstehen.
13.3 Interlake haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität,
auch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
13.4 Sofern nicht andere Bestimmungen dieser AGB eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
13.4.1 durch die Inanspruchnahme von Interlake Diensten,
13.4.2 durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Interlake,
13.4.3 durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten von Interlake,
13.4.4 durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens Interlake
deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Interlake nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den
nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe des einfachen Betrags des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes beschränkt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13.5 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Interlake oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Interlake
Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
13.6 Der Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen ist Potsdam.

14 Schlußbestimmungen
14.1 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Interlake
Kunden gebunden.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende
Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.